Keschern erlaubt
- Carsten Kottke
- 23. Juni 2018
- 1 Min. Lesezeit
Zur Grundaustattung eines Hochzeitsfotografen gehört natürlich auch der "Kescher".
Brautstrauß in "Seenot", kein Problem. Nur das Rausfischen kann ich nicht übernehmen, ich muss schließlich fotografieren.


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